Konzept zum Kindeswohl

1. Präambel

Der SV Germania Schwalheim 1916 e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen im Verein. Unser Ziel ist es, eine
Umgebung zu schaffen, in der junge Menschen Sport treiben, sich entwickeln und wohlfühlen können. Ihnen ein sicheres, respektvolles und förderndes Umfeld zu
bieten, frei von Gewalt, Diskriminierung, Missbrauch und Vernachlässigung.

Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzung oder Vernachlässigung wird nicht toleriert.

Das Kindeswohl hat in allen Bereichen des Vereins oberste Priorität.

2. Ziel des Konzeptes

Dieses Konzept dient dazu,

  • Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen
  • klare Verhaltensregeln und Zuständigkeiten festzulegen
  • Handlungssicherheit für Mitarbeitende zu schaffen
  • transparente Beschwerde- und Meldewege zu etablieren
  • Prävention und Sensibilisierung im Vereinsalltag zu verankern

3. Begrifffsbestimmungen

Kindeswohlgefährdung umfasst insbesondere:

  • körperliche Gewalt (z. B. Schläge, unangemessene Trainingsmethoden)
  • psychische Gewalt (z. B. Demütigungen, Beschimpfungen, Bloßstellen)
  • sexualisierte Gewalt (z. B. Übergriffe, unangemessene Berührungen, sexuelle Anspielungen)
  • Vernachlässigung (z. B. fehlende Aufsicht, Ignorieren von Schutzbedürfnissen)

4. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für:

  • alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Verein
  • alle Trainerinnen und Trainer
  • Übungsleitende, Betreuende und Helfende
  • Vorstandsmitglieder
  • ehren- und hauptamtlich Tätige
  • externe Dienstleister bei Vereinsveranstaltungen

5. Grundsätze des Kindeswohls

Der SV Germania Schwalheim verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:

  • Achtung der Persönlichkeit und Würde jedes Kindes
  • Gewaltfreie Kommunikation und Erziehung
  • Förderung von Mitbestimmung und Teilhabe
  • Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt
  • Transparenz und Verantwortlichkeit

6. Aufgaben und Verantwortlichkeiten

6.1 Vorstand

  • Gesamtverantwortung für den Schutz des Kindeswohls im Verein
  • Verabschiedung und regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzeptes
  • Benennung einer oder mehrerer Kindeswohl- bzw. Ansprechpersonen
  • Sicherstellung von Schulungen und Ressourcen

6.2 Kindeswohl-Ansprechperson

  • zentrale Vertrauens- und Kontaktperson für Kinder, Eltern und Mitarbeitende
  • Beratung bei Verdachtsfällen oder Unsicherheiten
  • Koordination von Maßnahmen und ggf. externen Stellen
  • Dokumentation von Vorfällen unter Wahrung des Datenschutzes
  • regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand (anonymisiert)

6.3 Trainer innen und Übungsler innen

  • aktive Umsetzung des Schutzkonzeptes im Trainings- und Wettkampfalltag
  • Vorbildfunktion und achtsamer Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Wahrnehmung und ernsthafte Beachtung von Auffälligkeiten oder Hinweisen
  • Meldung von Verdachtsmomenten an die Ansprechperson oder den Vorstand

6.4 Betreuer innen, Ehrenamtliche und Helfer innen

  • Einhaltung des Verhaltenskodex
  • Aufmerksamkeit für das Wohlergehen der Kinder
  • Weitergabe von Beobachtungen oder Sorgen an zuständige Stellen

6.5 Eltern und Erziehungsberechtigte

  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Verein
  • Information des Vereins bei besonderen Bedürfnissen oder Auffälligkeiten
  • Nutzung der Beschwerde- und Gesprächsangebote

6.6 Kinder und Jugendliche

  • Recht auf Beteiligung, Mitbestimmung und Schutz
  • Ermutigung, eigene Grenzen zu äußern
  • Möglichkeit, sich jederzeit an Vertrauenspersonen zu wenden

7. Verhaltenskodex

Alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen, Betreuerinnen und Funktionsträgerinnen verpflichten sich schriftlich zu einem Verhaltenskodex, der u. a. regelt:

  • einen respektvollen und wertschätzenden Umgang
  • keine Form von Gewalt, Einschüchterung oder Bloßstellung anzuwenden
  • körperliche Nähe nur im sportlich notwendigen und pädagogisch angemessenen Rahmen zuzulassen
  • private Einzelkontakte mit Minderjährigen transparent zu gestalten
  • die Grenzen der Kinder und Jugendlichen zu respektieren
  • verantwortungsvollen Einsatz sozialer Medien zu beachten
  • Vorbildfunktion im sportlichen und sozialen Verhalten wahrzunehmen

8. Präventionsmaßnahmen

Zur Vorbeugung von Gefährdungen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Benennung einer Kindeswohl-Ansprechperson im Verein
  • Regelmäßige Information und Sensibilisierung von Trainern, Eltern und Jugendlichen
  • Klare Regeln für insbesondere Umkleiden, Duschen, Fahrten und Übernachtungen
  • Förderung einer offenen Gesprächskultur

8.1 Personalauswahl

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß gesetzlichen Vorgaben
  • persönliche Gespräche mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vor Aufnahme einer Tätigkeit
  • klare Aufgabenbeschreibungen für alle Funktionen

8.2 Qualifizierung

  • regelmäßige Schulungen zum Thema Kindeswohl und Gewaltprävention
  • Sensibilisierung für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
  • Information über Melde- und Handlungswege

9. Kindeswohl-Ansprechperson

Der Verein benennt mindestens eine qualifizierte Ansprechperson:

  • als vertrauliche Kontaktstelle für Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder
  • zur Beratung bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen
  • zur Koordination weiterer Schritte in Abstimmung mit dem Vorstand
  • Kontaktstellen außerhalb des Vereins werden genannt

Die Kontaktdaten werden vereinsintern bekannt gemacht.

10. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung gilt:

  1. Ruhe bewahren und ernstnehmen der Beobachtungen und Aussagen
  2. Dokumentation der Hinweise
  3. Keine eigenen Ermittlungen durchführen
  4. Kontaktaufnahme mit der Kindeswohl-Ansprechperson
  5. Abstimmung mit dem Vorstand
  6. Abstimmung des weiteren Vorgehens (interne Maßnahmen / externe Hilfe)
  7. Einbindung externer Fachstellen, sofern erforderlich

Der Schutz des betroffenen Kindes hat immer oberste Priorität. ALLE Informationen werden vertraulich behandelt.

11. Beteiligung von Eltern, Kindern und Jugendlichen

  • Eltern und Erziehungsberechtigte werden als Partner in die Vereinsarbeit einbezogen.
  • Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte informiert
  • dürfen Sorgen und Beschwerden äußern
  • werden in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen
  • Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens und Ansprechens

12. Überprüfung und Weiterentwicklung

Das Kindeswohlkonzept wird:

  • regelmäßig überprüft,
  • bei Bedarf angepasst,
  • mindestens alle zwei Jahre evaluiert.