Ehrenordnung

§ 1

Der SV GERMANIA 1916 SCHWALHEIM kann im Rahmen besonderer Anlässe verdienstvolle Mitglieder oder hervorragende Förderer des Sports durch folgende Ehrungen auszeichnen:

a) Verleihung der silbernen Ehrennadel.

b) Verleihung der goldenen Ehrennadel.

c) Ernennung zum Ehrenspielführer.

d) Ernennung zum Ehrenmitglied.

e) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden.

§ 2

Die silberne Ehrennadel wird verliehen:

a) für 25jährige Mitgliedschaft, die Mitgliedschaft bei Jugendlichen mit eingerechnet.

b) für besondere Verdienste um die Förderung des Sports oder hervorragende sportliche Leistungen.

c) für 15jährige Mitgliedschaft mit mindestens 5jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.

d) für besondere Verdienste um das Vereinswohl.

e) für 250 Spiele in einer Seniorenmannschaft.

§ 3

Die goldene Ehrennadel kann verliehen werden:

a) für 40jährige Mitgliedschaft.

b) für 25jährige Mitgliedschaft mit mindestens 10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit.

c) an besonders verdienstvolle Mitarbeiter des Vereins.

d) für hervorragende sportliche Leistungen, verbunden mit einer über Kreisebene hinausgehenden Meisterschaft.

e) für besondere Verdienste um das Vereinswohl.

f) für 400 Spiele in einer Seniorenmannschaft

§ 4

Die Ehrennadel entspricht der Vereinsnadel, die eine entsprechende Umkränzung erhält.

§ 5

Die Ernennung zum Ehrenspielführer setzt eine langjährige Tätigkeit als Spielführer einer Mannschaft voraus. Sie verlangt vorbildliches Verhalten, sportliche Gesinnung und tatkräftigen Einsatz für die Ziele des Vereins. Ehrenspielführer gelten als Ehrenmitglieder des Vereins.

§ 6

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer in Ausübung langjähriger und tatkräftiger Mitarbeit und hervorragender Verdienste für die Förderung des Sports im allgemeinen und den Verein im besonderen eingetreten ist.

§ 7

Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden setzt eine 10jährige erfolgreiche Tätigkeit als 1. Vorsitzenden des Vereins voraus. Mit dieser Ehrung sollen Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich auch nach Beendigung des Amtes mit vorbildlichem Einsatz immer für die Ziele und das Wohl des Vereins eingesetzt haben. Der Ehrenvorsitzende wird auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt. Es sind 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 8

Die Ehrungen nimmt der Vorstand vor.

§ 9

Für jede Ehrung ist eine entsprechende Urkunde anzufertigen. Diese ist vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

Schwalheim, den 5. September 1986